Definition Nachhaltigkeit und nachhaltige Entwicklung

Auf globaler Ebene wurde bereits 1987 im Brundtland-Bericht und 1992 auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro eine einheitliche Definition des Begriffs Nachhaltigkeit und Nachhaltige Entwicklung gefunden. Demnach besteht eine Verbindung zwischen nachhaltiger und zukünftiger Entwicklung. Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, welche die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können. In der wissenschaftlichen Diskussion besteht mittlerweile Konsens darüber, dass der Begriff Nachhaltigkeit drei Dimensionen umfasst:
- ökologisches Gleichgewicht
- ökonomische Effizienz
- soziale Verantwortung
Diese drei Dimensionen sollen gleichrangig angestrebt und miteinander verzahnt werden, damit eine nachhaltige Entwicklung entsteht. Im Zuge dieser Definition spricht man daher von einem Drei-Säulen-Konzept. Seit dem Gipfel der Vereinten Nationen (UN) in Rio de Janeiro bezieht sich nachhaltige Entwicklung nicht mehr nur vorrangig auf den langfristigen Schutz von Umwelt und Ressourcen, sondern gleichermaßen auf die Verwirklichung sozialer und ökonomischer Ziele. Infolge des UN-Gipfels 1992 entstand ein Aktionsprogramm mit dem Namen Agenda 21 und wurde als Leitpapier zur nachhaltigen Entwicklung für das 21. Jahrhundert von 172 Staaten beschlossen. Dadurch konnte nachhaltiges Wirtschaften auf der lokalen Ebene vorangetrieben und ausgeweitet werden.

